Die Liposuktion stellt für viele Betroffene, die unter einem Lipödems oder Lymphödem leiden und die schon alles versucht haben, um die Schwellungen an Armen, Beinen und Gesäß zu bekämpfen, häufig die letzte Möglichkeit für eine Linderung oder gar Heilung ihrer Beschwerden dar. Die Erstattung der Kosten für die Liposuktion gestaltete sich für gesetzlich Versicherte jedoch schon immer als äußerst schwierig, da die Liposuktion nicht zum Katalog der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen gehörte. Inzwischen ist Bewegung in die Frage der Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen gekommen. So hat der Gemeinsame Bundesausschuss mit Beschluss vom 19. September 2019 die Liposuktion bei einem Lipödem im Stadium III befristet zur Kassenleistung erklärt.